Sie pendeln fast täglich zu Ihrem Arbeitsplatz? Egal ob mit eigenem PKW, Bahn oder Fahrgemeinschaft. Holen Sie sich Ihr zustehendes Geld zurück. Ganz einfach prüfen Sie Ihren Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro mit dem neuen Pendlerrechner online.

Pendlerpauschale

Der Anspruch auf Pendlerpauschale und seit 2013 auf den Pendlereuro sind von verschiedenen Faktoren abhängig.

Quelle: BMF 2017

Kleine Pendlerpauschale

Ab 20 Kilometer einfache Fahrtstrecke zum Arbeitsort erhalten Sie auf jeden Fall die kleine Pendlerpauschale und den Pendlereuro.

Große Pendlerpauschale

Wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder unzumutbar ist erhalten Sie bereits ab 2 km Entfernung zum Arbeitsplatz die große Pendlerpauschale. Der Betrag für diese ist bei gleicher Entfernung wesentlich größer wie jener der kleinen Pendlerpauschale.

Pendlereuro

Seit 2013 gibt es für Pendler noch zusätzlich Geld vom Staat. Der Pendlereuro wird berechnet, indem die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mal zwei genommen wird. Den Betrag den Sie vom Pendlerrechner erhalten tragen Sie in das Formular des Steuerausgleiches ein.

Pendlerpauschale berechnen

Das Finanzministerium (Bundesministerium für Finanzen, bmf) stellt seit kurzer Zeit einen Pendlerrechner zur Verfügung mit dem die zustehende Pendlerpauschale und der Pendlereuro ganz einfach berechnet werden können. Die ermittelten Beträge können Sie in Ihrem Lohnsteuerausgleich eintragen.

Zu Beweiszwecken drucken Sie sich das Ergebnis des Pendlerrechners aus oder machen einen Screenshot (Bildschirmabdruck).

Pendlerpauschale beantragen

Während des Jahres bei Ihrem Arbeitgeber

Möchten Sie die Pendlerpauschale monatlich mit Ihrem Gehalt bekommen können Sie dies bei Ihrem Arbeitgeber über das Formular L34 beantragen.

Fragen Sie einfach Ihren Chef danach – er hat dadurch keinen Nachteil.

Nach Ablauf des Jahres über die Arbeitnehmerveranlagung

Sie können die Pendlerpauschale über den jährlichen Lohnsteuerausgleich bis zu fünf (5) Jahre rückwirkend beantragen und sich Ihr Geld zurück holen. Dies ist die bequemere Methode.

Tipps zum Steuerausgleich

Tipps zum Lohnsteuerausgleich finden Sie hier.